Löschdecken – Teil 2 – Einsatz bei Personenbränden

10. Feb, 2020 | Kategorie: Allgemeines

Einsatz von Löschdecken. Gehört ihre Anwendung bald der Vergangenheit an?

Tepper Brandschutz informiert in einer zweiteiligen Reihe über den Einsatz von Löschdecken bei der Fettbrandbekämpfung sowie über das Ablöschen brennender Personen.

Personenbrände löschen: Einsatz der Löschdecke – Teil 2

Der Personenbrand ist ein eher seltenes Ereignis, das hinsichtlich Dramatik und Verletzungsschwere kaum zu beschreiben ist. Ein sofortiges Agieren von Augenzeugen ist für den/die Betroffenen von entscheidender Bedeutung. Hier spielt der Faktor „Zeit“ DIE entscheidende Rolle, was die Folgen für Leib und Leben betrifft. Für Betroffene stellt sich die Situation von ihrer Einschätzung her insgesamt anders dar als für den/die Helfenden. So laufen Betroffene weg, um sich selbst zu retten und die Flammen zu ersticken, wehren sich gar gegen die Löschversuche der Helfenden aus Angst um das eigene Leben.

Nun, welche Ziele verfolgen wir eigentlich bei der Personenbrandbekämpfung?

Primäres Ziel ist das schnellstmögliche Ablöschen, den Notruf unter 112 abzusetzen (Stichwort: Verbrennung!) und eine sich sofort anschließende Erstversorgung durchzuführen bis der Rettungsdienst eintrifft und die weitere Versorgung übernimmt.

Löschdecken sind zum Ablöschen brennender Personen nicht die erste Wahl.

Dies geht aus einer Mitteilung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Sachgebiet Betrieblicher Brandschutz (Unfallkasse Baden-Württemberg) aus 2017 hervor. Die DGUV zitiert aus einem Forschungsbericht der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN, 1999):

“Der Einsatz von Löschdecken bringt zusätzliche Gefahren für die rettende und die brennende Person! Will man eine brennende Person mit einer Löschdecke ablöschen, muss die Person in die Löschdecke eingewickelt werden. Danach sollte die Löschdecke möglichst angedrückt werden, um das Feuer überall zu ersticken. Beim Andrücken der Löschdecke werden brennende und glühende Stoffteile intensiv auf die Haut gepresst und dadurch zusätzlich schwere Brandverletzungen verursacht“.

Zudem besteht eine akute Gefährdung für die Helfenden, da beim Umlegen und Andrücken der Löschdecke Flammen aus der oberen Öffnung schlagen können, wenn die Löschdecke nicht kräftig genug und flächendeckend an den Körper der brennenden Person gedrückt wird!

Analog zum Teil 1 unserer Reihe „Einsatz von Löschdecken“ (Fettbrände löschen: Teil 1 – Brandbekämpfung von Speiseöl- und Speisefettbränden (Stoffe der Brandklasse „F“) ist auch zur „Bekämpfung von Personenbränden mittels Löschdecke“ diese nicht geeignet, den Brand wirksam und effektiv zu bekämpfen – im Gegenteil, es besteht eine akute Verletzungsgefahr für die Helfer/Innen!


Wie im Teil 1 stellen wir uns die Frage nach Alternativen: Was bedeutet das in der Praxis für den möglichen Anwender/die Anwenderin und welche Alternativen zur Löschdecke gibt es für das Ablöschen brennender Personen?

Vorteilhafter und effektiver ist der Einsatz eines Feuerlöschers zum Ablöschen brennender Personen. Dessen Einsatz ist schneller und vor allen Dingen sicherer als die Löschdecke, sowohl für den Betroffenen wie auch für den Rettenden. Wenn Sie einen Feuerlöscher zum Einsatz bringen, dann beachten Sie folgende Hinweise:

Mindestabstand zum Betroffenen 2 bis 3 Meter
Das Löschmittel sollte nach Möglichkeit nicht in das Gesicht des Betroffenen gebracht werden
Löschtaktik (sofern möglich):

  • Der erste Löschstrahl ist auf den Oberkörper (Brust und Schulter) zu richten, damit Hals und Kopf vor hochschlagenden Flammen geschützt werden.
  • Anschließend den Löschstrahl weiter nach unten und seitlich (links und rechts) führen.
  • Denken Sie an die Gebrauchsanleitung des Feuerlöschers…diese ist hinsichtlich Personenbrände immer zu beachten.

Kommt ein CO2-Löscher (Kohlendioxid-Löscher) zum Einsatz, dann gilt:

  • Diesen nur dann einsetzen, wenn kein anderer Feuerlöscher vorhanden ist. Vorteilhafter sind Wasserlöscher, Schaumlöscher oder ABC-Pulverlöscher.
  • Halten Sie mindestens 1,5 Meter Abstand zum Betroffenen.
  • Das Löschmittel „Kohlendioxid“ birgt zwei besondere Gefahren bei der Personenbrandbekämpfung in sich. Zum Einen strömt das gasförmige Löschmittel mit einer extrem niedrigen Temperatur aus (bis zu -70 Grad Celsius!) und kann demzufolge zu Erfrierungen führen, zum Anderen verdrängt das gasförmige Löschmittel den Sauerstoff und führt – sofern das Kohlendioxid die Atemwege (Nase, Mund) des Betroffenen blockiert – zur Erstickungsgefahr. Das gilt übrigens auch dann, wenn das Löschmittel in kleinen Räumen ohne ausreichende Belüftung eingesetzt wird.

Arbeitsplätze mit erhöhter Brandgefährdung / Gefährdungsbeurteilung: Nun, wie schaut Ihr Arbeitsplatz aus? Bestehen dort besondere Brandgefahren?

Bestimmte Tätigkeiten am Arbeitsplatz gehen mit einer erhöhten Brandgefahr einher. Wird beispielsweise mit entzündbaren Flüssigkeiten gearbeitet und besteht ein erhöhtes Risiko für Personenbrände, dann sind ggf. auch weitergehende Maßnahmen zur Bekämpfung eines Personenbrandes erforderlich. Hierzu zählen unter anderem:

  • Die Vorhaltung von festinstallierten Notduschen
  • Zusätzliche, besonders geeignete Feuerlöscheinrichtungen
  • Nutzung besonderer Persönlicher Schutzbekleidung

Um die Gefährdung objektiv und genauer beurteilen zu können und um entsprechende Maßnahmen auf technischer und/oder organisatorischer Ebene festzulegen, ist die Erstellung einer Gefährdungsanalyse am Arbeitsplatz unabdingbar. Informationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) geben hierzu alle wichtigen Informationen. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang die DGUV-Information 205-001 „Betrieblicher Brandschutz in der Praxis“ sowie die ASR A2.2, Technische Regeln für Arbeitsstätten „Maßnahmen gegen Brände“.


Welches Fazit ziehen wir aus den Teilen 1 und 2 unserer Info-Reihe zu Löschdecken?

Löschdecken sind weder zur Bekämpfung von Speiseöl- und Speisefettbränden noch zur Bekämpfung eines Personenbrandes geeignet. Nutzen Sie die Alternativen zur Brandbekämpfung, die wir Ihnen in den Beiträgen benennen. So minimieren Sie Folgeschäden durch eine mögliche Brandausbreitung und insbesondere minimieren Sie ein mögliches Verletzungsrisiko sowohl für die Rettenden wie auch für Betroffene.

Tepper Brandschutz

Der „Einsatz von Löschdecken“ ist in unseren Brandschutz- und Gefahrenabwehrseminaren integrativer Bestandteil des Praxistrainings. Wir beraten und informieren unsere Seminarteilnehmerinnen und Seminarteilnehmer ausführlich über die Personenbrandbekämpfung, zeigen Alternativen zur Löschdecke auf und üben diesen Extremfall auch. Haben Sie weitergehende Fragen, benötigen Sie weitergehende Infos? Immer gern! Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

Quellen:

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Glinkastraße 40, 10117 Berlin
Telefon: 030 13001¬0 (Zentrale) Fax: 030 13001-9876
info[at]dguv.de | Internet: www.dguv.de
Sachgebiet Betrieblicher Brandschutz im Fachbereich Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz der DGUV

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