Für nahezu jede bauliche Anlage besonderer Art und Nutzung ist eine Brandschutzordnung zu erstellen. Eine Brandschutzordnung ist die Zusammenfassung eines Regelwerkes, dass speziell auf ein Objekt zugeschnitten ist und Vorgaben zur Brandverhütung und zum Verhalten im Brandfall beinhaltet.
Gemäß „neuer“ DIN 14096:2014-05 (vom 01.05.2014) besteht die
Brandschutzordnung aus drei Teilen: A – C, die in dieser neuen DIN zu einer Norm
zusammengefasst wurden.
Brandschutzordnung Teil: A – C
Teil A ist an markanten Punkten im Objekt auszuhängen und richtet sich an alle Personen, die sich in dem Objekt aufhalten (z. B. auch Besucher, Fremdfirmen)
Teil B ist schriftlich in der Brandschutzordnung zu verankern und richtet sich an Personen, die sich nicht nur vorübergehend in der baulichen Anlage aufhalten (z. B. Mitarbeiter). Diese haben keine besonderen Brandschutzaufgaben übertragen bekommen.
Teil C ist ebenfalls schriftlich in der Brandschutzordnung zu berücksichtigen und richtet sich nur an Personen, die von der Geschäftsleitung besondere Brandschutzaufgaben übertragen bekommen haben (z. B. der Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer/Innen, Evakuierungsbeauftragte, bestimmte leitende Mitarbeiter).