Externer Brandschutz­beauftragter – Gestellung

Eine durch den Arbeitgeber bestellte Person, die dem Arbeitgeber in allen Fragen des Brandschutzes beratend zur Seite steht.

Brandschutz­beauftragter

Für jedes Unternehmen ist es zweckmäßig und von Vorteil
einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen.

Die vielschichtige Funktion des Brandschutzbeauftragten kann sowohl einem Mitarbeiter des
Unternehmens (spezielle Fachkraft) als auch einem externen Brandschutzbeauftragten
übertragen
werden.

Rechtsgrundlagen

Lesen Sie hier
über gesetzliche Regelungen, über das Rechtsverhältnis sowie
über die Bestellung eines externen Brandschutzbeauftragten.


Wir stellen Ihnen den externen Brandschutz­beauftragten

Wie sieht die Bestellung eines externen Brandschutzbeauftragten durch uns für Sie aus?

Zunächst besuchen wir Ihr Unternehmen und machen uns ein Bild vom Umfang der zu erbringenden Tätigkeit. Anschließend erstellen wir Ihnen ein passendes Angebot.

Unsere Aktivitäten richten wir individuell auf die brandschutztechnischen Belange Ihres Unternehmens aus. Eine regelmäßig vereinbarte Präsenz ist für uns ebenso selbstverständlich wie die Wahrnehmung von Sonderterminen wie zum Beispiel Begehungen, Besprechungen und Unterweisungen. Gern beraten wir Sie.

Unsere weiteren Leistungen…