Wir bieten Ihnen eine Vielzahl unter-schiedlicher Seminare zum Thema „Brandschutz“ und „Gefahrenabwehr“
sowie dazugehörige, regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen an.
Wir stellen Ihnen hier unser Seminarangebot vor, aufgeteilt in 4 Kategorien.
Informationen zu den Seminarkosten erhalten Sie bei Anforderung eines Angebots bzw. bei einer entsprechenden Kontaktaufnahme.
Seminarkategorien: 1 – 4
Die mehrstufige, betriebsbezogene Brandschutzausbildung, unsere meistgebuchte Seminarreihe,
sieht eine intensive, regelmäßige Brandschutzschulung Ihrer Mitarbeiter/Innen in Form einer
Stufenausbildung vor. Die einzelnen Seminare bauen einander auf und festigen so das Wissen
und das Umsetzen der notwendigen Maßnahmen in die Praxis nachhaltig. Ihre Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter nehmen keine weitergehenden Aufgaben im Brand- oder Gefahrenfall wahr.
Die umfassende, betriebsbezogene Brandschutzausbildung sieht eine kompakte Brandschutzschulung
Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor. Das Seminar besteht aus einem Theorieblock und einem
sich unmittelbar anschließenden Praxistraining. Das Seminar richtet sich an Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter, die in kurzer Zeit die erforderlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse zu
erlangen haben und keine weitergehenden Aufgaben im Brand- oder Gefahrenfall wahrnehmen.
Die Notwendigkeit zur Vorhaltung von Brandschutzhelferinnen bzw. Brandschutzhelfer in Ihrem
Betrieb/Unternehmen/Behörde/Einrichtung ergibt sich aus der DGUV-Information 205-023, der ASR A2.2,
der BGV/GUV-V A1 sowie dem §10 ArbSchG. In der Technischen Regel für Arbeitsstätten
(ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) wird der Brandschutzhelfer/In erstmalig offiziell
festgeschrieben und eingeführt. Die neue DGUV-Information 205-023 „Brandschutzhelfer – Ausbildung
und Befähigung“ nennt nun erstmals die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern/Innen in Betrieben
und konkretisiert Ausbildungsinhalte sowie praktische Löschübungen. Der Arbeitgeber hat eine
ausreichende Anzahl von Brandschutzhelfern/Innen durch fachkundige Unterweisung und praktische
Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen. In der im November 2012
veröffentlichen, neuen Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 »Maßnahmen gegen Brände« werden
die für den betrieblichen Brandschutz dazugehörenden Unterweisungen für Mitarbeiter und sogenannte
Brandschutzhelfer konkretisiert. Die Brandschutzhelfer/Innen nehmen demzufolge weitergehende
Aufgaben im Brand- oder Gefahrenfall nach Brandschutzordnung „Teil C“ wahr.
Tepper Brandschutz bietet die Ausbildung zur Brandschutzhelferin/zum Brandschutzhelfer
gemäß DGUV-Information 205-023 / ASR A2.2 / BGV/GUV-V A1 / §10 ArbSchG an.
Der Arbeitgeber hat nach § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) Beschäftigte zu benennen,
die Aufgaben der Räumung und Evakuierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernehmen.
Diese Evakuierungsbeauftragten übernehmen organisatorische, vorbeugende oder abwehrende Aufgaben
im Brandschutz. Deren Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung müssen in einem angemessenen Verhältnis
zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen.
Die Evakuierungsbeauftragten nehmen demzufolge weitergehende Aufgaben im Brand- oder Gefahrenfall
nach Brandschutzordnung „Teil C“ wahr.
Die Evakuierungshelferin/der Evakuierungshelfer unterstützt die/den Evakuierungsbeauftragten bei der
Räumung und Evakuierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und übernimmt auf Weisung der/des
Evakuierungsbeauftragten bestimmte Tätigkeiten und entlastet diese(n) im Ernstfall.
Der Krankenhaus-Einsatzleitung (KH-EL) obliegt die klinikinterne Leitung aller
administrativ-organisatorischen Maßnahmen bei einer Gefahren- und Schadenslage in der Klinik/im
Krankenhaus. Hiervon unberührt bleibt bei bestimmten Gefahren- und Schadenslagen die Übernahme
der Gesamteinsatzleitung durch die Feuerwehr-Einsatzleitung bzw. die Polizei-Einsatzleitung auf
Grundlage der gesetzlichen, länderspezifischen Regelungen.
Kernmitglieder der KH-EL sind der Geschäftsführer/Vorstand/Kaufmännische Direktor, die Ärztliche
Leitung, die Pflegeleitung, die Technische Leitung, die Personalleitung, die Leitung der
Wirtschaftsabteilung sowie deren Stellvertreter und weitere Führungskräfte. Weitere Mitglieder
sowie Führungshilfs- und Assistenzpersonal sind bei Bedarf hinzu zu ziehen. Ist das Ereignis
derart koordinierungsbedürftig, hat sich die KH-EL als Stab zu „organisieren“. Das Personal
der KH-EL teilt sich in die Sachgebiete „Leitung Stab“ sowie „Sachgebiete S 1 bis S 6) auf und wird
um Stabshilfs- und Assistenzpersonal erweitert. Verbindungspersonal (z. B. Feuerwehr, Polizei, Stadt)
sowie Fachberater (z. B. Statiker, Strahlenschutzbeauftragter) komplettieren den Stab.
Die Gefahren-/ Schadenslage wird nunmehr nach Stabsgrundsätzen abgearbeitet; der entscheidende
Vorteil: Auf Grund gleicher Strukturen kann sich Ihr klinikinterner Stab jetzt auch in den Stab
der z. B. Feuerwehr, der Polizei oder einer Kommune (z. B. Stadt, Gemeinde) integrieren.
Sie können sich vorstellen: hier sind entsprechende technische, materielle, personelle sowie
taktisch/organisatorische Vorbereitungen und Vorplanungen (z. B. Checklisten) unabdingbar zu treffen!
Und genau hier beginnt unsere Arbeit, die uns durch jahrelange Erfahrung auszeichnet. Wir bieten
Ihnen das all umfassende Paket der doch speziellen Vorbereitung, das neben der personellen
Vorbereitung insbesondere auch die notwendige materielle Ausstattung vorsieht. Wir beraten Sie
kompetent in allen technischen Fragen und bereiten Sie so auf Ihre verantwortungsvolle,
entscheidende Tätigkeit taktisch/ organisatorisch vor. Die Führungskräfte-Weiterbildung umfasst
4 Module.
Der Betriebs-/Unternehmens-/Einrichtungs-Gefahrenabwehrleitung obliegt die unternehmensinterne Leitung
aller administrativ-organisatorischen Maßnahmen bei einer Gefahren- und Schadenslage in Ihrem Klinik/Im
Krankenhaus. Hiervon unberührt bleibt bei bestimmten Gefahren- und Schadenslagen die Übernahme der
Gesamteinsatzleitung durch Feuerwehr und/oder Polizei auf Grundlage der gesetzlichen landesspezifischen
Regelungen.
Kernmitglieder der Betriebs-/Unternehmens-/Einrichtungs-Gefahrenabwehrleitung sind der
Geschäftsführer/Vorstand/Kaufmännische Direktoren, die Personaleitung, die Produktionsleiter, die
Technische Leitung, die Leitung der Einkaufssabteilung sowie deren Stellvertreter und weitere Führungskräfte
nach Bedarf. Weitere Mitglieder sowie Führungshilfs- und Assistenzpersonal sind bei Bedarf hinzu zu ziehen.
Ist das Ereignis derart koordinierungsbedürftig, hat sich die Betriebs-/Unternehmens-/Einrichtungs-Gefahrenabwehrleitung
als Stab zu „organisieren“. Das Personal der Betriebs-/Unternehmens-/ Einrichtungs-Gefahrenabwehrleitung teilt
sich in die Sachgebiete „Leitung Stab“ sowie „Sachgebiete S 1 bis S 6) auf und wird um Stabshilfs- und
Assistenzpersonal erweitert. Verbindungspersonal (z. B. Feuerwehr, Polizei, Stadt) sowie Fachberater
(z. B. Statiker, Gefahrstoffbeauftragter) komplettieren den Stab. Die Gefahren-/ Schadenslage wird nunmehr
nach Stabsgrundsätzen abgearbeitet; der entscheidende Vorteil: Auf Grund gleicher Strukturen kann sich Ihr
unternehmensinterner Stab jetzt auch in den Stab der z. B. Feuerwehr, der Polizei oder einer Kommune (z. B. Stadt,
Gemeinde) integrieren.
Sie können sich vorstellen: hier sind entsprechende technische, materielle, personelle sowie taktisch/organisatorische
Vorbereitungen und Vorplanungen (z. B. Checklisten) unabdingbar! Und genau hier beginnt unsere Arbeit, die uns durch
jahrelange Erfahrung auszeichnet. Wir bieten Ihnen das all umfassende Paket der doch speziellen Vorbereitung, das
neben der personellen Vorbereitung insbesondere auch die notwendige materielle Ausstattung vorsieht. Wir beraten
Sie kompetent in allen technischen Fragen und bereiten Sie so auf Ihre verantwortungsvolle, entscheidende Tätigkeit
taktisch/ organisatorisch vor. Die Führungskräfte-Weiterbildung umfasst 3 Module.
Alarmpläne bilden die Grundlage für eine adäquate interne und externe Gefahrenabwehrplanung innerhalb
Ihres Betriebes/Unternehmens/Behörde/Einrichtung bzw. Krankenhauses/Ihrer Klinik. Die Vorsorgemaßnahmen
für derartige Ereignisse werden beispielsweise in Gesetzen und Verordnungen, im Brandschutz-konzept,
in der Brandschutzordnung, in behördlichen Auflagen oder sonstigen Regelwerken festgeschrieben
bzw. erläutert. Damit ein (Kern-) Alarmplan im Gefahren- oder Schadensfall auch als praktikables
Instrument anwendbar ist, wird es unumgänglich und auch notwendig sein, Ihren Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern die Planungen näher zu bringen. Egal wie gut Ihre Planungen sind – elementar ist es,
die Menschen, die hinter diesen Planungen stehen und diese umsetzen sollen, auch mitzunehmen.
Eine Aufgabe, die wir gern für Sie übernehmen.
In Abhängigkeit von der Funktion bzw. Aufgabe, die Ihre Mitarbeiterin/Ihr Mitarbeiter im
Gefahren-/Schadensfall hat, passen wir die Seminarinhalte sowie den Seminarumfang entsprechend an.
Das Seminar richtet sich grundsätzliche an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ihrem
Betrieb/Unternehmen/Behörde/Einrichtung/Klinik bzw. Krankenhaus, die im Gefahren-/Schadensfall keine besonderen
Aufgaben haben und über die Inhalte und Ziele Ihrer Gefahrenabwehrplanungen informiert werden. Vorbereitungen,
Ziele, Raumplanungen und insbesondere Verhaltensregeln für den Gefahren-/Schadensfall werden hier sicher,
im persönlichen Dialog und qualitativ hochwertig der gesamten Zielgruppe nah gebracht.
Das Seminar richtet sich grundsätzliche an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ihrem
Betrieb/Unternehmen/Behörde/Einrichtung/Klinik bzw. Krankenhaus, die im Gefahren-/Schadensfall
besonderen Aufgaben haben. Hierzu zählen beispielsweise Räumungs-/Evakuierungsbeauftragte,
Brandschutzhelfer, Technische Mitarbeiter, Dienstkräfte der Information/Rezeption/Pforte, Mitglieder
der Geschäftsführung/Betriebsleitung/Behördenleitung/Einrichtungsleitung, die zum Einen über die
grundsätzlichen Inhalte und Ziele Ihrer Gefahrenabwehrplanungen informiert werden. Zum Anderen
erfolgt eine intensive Vorbereitung auf die spezielle Funktion bzw. Aufgabe im Gefahren-/Schadensfall.
Das Seminar richtet sich grundsätzliche an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in Telefonzentrale/Information/Anmeldung/Rezeption/Pforte tätig sind.
Im Gefahren- und Schadensfall werden besondere Anforderungen an das Personal der Telefonzentrale/
Information /Anmeldung/Rezeption/ Pforte gestellt. Hier werden in den ersten Minuten nach
Brandentdeckung und vor dem Eintreffen der Feuerwehr bestimmte Arbeitsabläufe erforderlich,
die in elementarer Art und Weise über den Verlauf und letztendlich über den Ausgang einer
Gefahren-/Schadenslage mit entscheiden. Wir werden das Seminar, welches sich speziell an
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Telefonzentralen richtet, durch eine Verzahnung von
theoretischen Anteilen und einem praktischen Telefontraining praxisnah und zielgruppenorientiert
gestalten. Angesprochen wird neben dem Brandfall auch das Notfallmanagement bei einem kriminellen
Delikt, angekündigten Massenanfall von Verletzten (für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus
Kliniken/Krankenhaus) oder beispielsweise der alltägliche Notfall auf dem Gelände sowie die
Brandmeldung in unmittelbarer Nachbarschaft des Betriebes/Unternehmens/Einrichtung/Klinik.